Wirtschaftsrecht

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1.     Ã–ffentliches Recht

Das öffentliche Recht regelt die Beziehung zwischen Bürgern und Staat , sowie zwischen den weiteren öffentliche Körperschaften (z.B. Gemeinde) und die Beziehungen zwischen Staat und diesen Körperschaften folgende Gesetze gehören zum öffentlichen Recht.

Grundgesetz
Verwaltungsrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Zivilprozessordnung
Teile des Arbeitsrecht (z.B. AGG Þ AFG )
Arbeitsförderungsgesetz
 
2.   Das Private Recht
Regelt die Beziehungen zwischen den einzelnen Bürger untereinander
Beispiele sind :
Bürgerliches Gesetzbuch
Handelsgesetzbuch
Gesellschaftsrecht
Wechsel – Scheckrecht
Teile des Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsrecht)
 
3.     Rechtssubjekte
a. Natürliche Personen
    sind alle Menschen
 
b. Juristische Personen
-         Das Private Recht : z.B. Kapitalgesellschaft , eingetragene Vereine
-         Das öffentliche Recht : z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts                  (Gemeinde,Sparkasse)
 
c.  Rechtsfähigkeit
ist die Tätigkeit en Träger von Rechten und Pflichten zu sein sie beginnt mit der Vollendung der Geburt .
Juristische Personen erwerben die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung z.B. in Handels –     Vereinsregister .
 
d.      GeschäftsfähigkeiT
Ist die Fähigkeit , Willenserklärung Rechtswirksam Abzugeben bzw. entgegenzunehmen
 
-         Beschränkt Geschäftsfähig sind Minderjährige Personen von 7 – 18 Jahren .
 
Rechtsgeschäfte des beschränkten Geschäftsfähigkeit bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Gesetzlichen Vertreters.
Beschränkt Geschäftsfähig dürfen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Rechtsgeschäfte abschliessen
Die ihm einen Rechtlichen Vorteile bringen (z.B. Schenkung)
Die sie es mit Taschengeld bestreiten
Im rahmen eines von gesetzlichen Vertreters erlaubten Arbeitsverhältnissen
Die ein Geschäftsbetrieb mit sich bringt zu dessen selbständigen Betrieb dem Minderjährigen ermächtigt ist.
 
Geschäftsfähigen sind
a.      Kinder (Personen bis zur Vollendung des 7. Lebens Jahres )
b.      Dauernd Geisteskrank
 
3.     Rechtsobjekte
Sachen : sind Körperliche Gegenstände z.B. Waren , Gebäude
Rechte : sind nicht Körperliche dinge z.B. Miet – Lohn – Forderung  , Patente , Lizenzen
               Bewegliche Sachen
Unbewegliche Sachen   z.B. Grundstücke
Verwertbare Sachen        s.h. noch Zahl und Maß bestimmbar
Nicht verwertbare Sachen   gibt es nur einmalig z.B. Gemälde „ Monalisa “
Eigentums   ist die Rechtlichen Herrschaften über eine Sache
Besitz           ist die Tatsächliche Herrschaften über eine Sache
 
Rechtsgeschäfte sind Willenserklärungen , die ein Rechtsverhältnis Begründet ( z.B. Kauf ) oder Aufhebung ( z.B. Kündigung )
Willenserklärungen können mündlich , schriftliche und durch blosses Handeln (z.B. Kopfnicken ) abgeben werden .
 
Rechtsgeschäfte werden Unterteilt in :
 
+ einseitige Rechtsgeschäfte ( nur eine Willenserklärung ist notwendig )
                   · nicht Empfangsbedürftig  d.h. wirksam werden mit Abgaben ( z.B. Testament )
                   · Empfangsbedürftig d.h. der betroffene muss darüber in Kenntnis gesetzt werden
                      ( z.B. Kündigung / Mahnung )
+ mehrseitige Rechtsgeschäfte bzw. Verträge (mindestens zwei Willenserklärung erforderlich ist)
                      ( z.B. Kauf , Miete , Ehe , Erbvertrag )
                   Â· einseitig Verpflichtender Vertrag  z.B. Bürgschaft , Schenkung
                   Â· mehrseitig Verpflichtender Vertrag  z.B. Kauf , Miete .
 
Rechtsgeschäfte die abgeschlossen worden , sind nicht immer Gültig ; sie können sein :
                   Ãž Nichtig : sie sind von vornherein ungültig
                   Ãž Anfechtbar : sie sind solange gültig , bis sie von vornherein nichtig sind,
                        angefochten werden.
 
 Â· Willenserklärung die nur zum Schein abgeben wurde  
 Â· Geschäfte von Geschäftsunfähigen
 Â· Geschäfte von beschränkt Geschäftsunfähigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
 Â· Willenserklärung die von Geisteskranken abgegeben werden
 Â· Willenserklärung die offensichtlich nicht ernst gemeint sind
 Â· Geschäfte die gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstossen ( z.B. Strafgesetz )
 Â· Geschäfte die gegen gesetzliche Formvorschrieften verstossen.
 
1.      Anfechtbar sind
In der Erklärung (verschreiben)
In der Übermittlung (Fehler durch Boten)
Irrtum über wesentliche Eigenschaften der Person der Sache
2.      Arglistige Täuschung ( Fehler bewusst von Verkäufer verschwiegen.)
3.      Widerrechtliche Drohung
 

VERTRAGSFREIHEIT ( Art. 2  GG)

Bedenkt das die Vertragspartner ihre Verträge grundsätzlich nach ihren willen gestalten können.

       Â· Abschlussfreiheit = freie Entscheidung mit wem ich einen Vertrag schliessen möchte
       · Inhaltsfreiheit = der Inhalt kann frei vereinbart werden
 5.    Allgemeine Geschäfts Bedingung ( AGB )

Allgemeine Geschäfts Bedingung ( AGB )

Das AGB – Gesetz schützt den wirtschaftlichen schwächen ( insbesondere den Verbraucher ) vor

Übervorteilung durch bestimmte Vorschriften in den AGB´s der Verkäufer.
AGB´s sind :
      · vorformulierte und vereinheitliche Vertragsbedienungen
      Â· werden von einer Partei der anderen Partei einseitig Auferlegt
      Â· gelten für einen Wirtschaftszweig
 
Grundsätzliche sind AGB´s unwirksam , wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und
Glauben verstossen

 

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